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   BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R   

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https://dejure.org/2004,7597
BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R (https://dejure.org/2004,7597)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R (https://dejure.org/2004,7597)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2004 - B 9 VG 5/02 R (https://dejure.org/2004,7597)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland -

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass Entschädigungsansprüche wegen eines in Deutschland erlittenen Schocks ausgeschlossen sind, wenn die Straftat außerhalb des Geltungsbereichs des OEG verübt worden und dort die Primärschädigung eingetreten ist (Senatsurteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 190 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 23 S 106).

    Wie der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 10. Dezember 2002 aaO (mwN) auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung eingehend dargelegt hat, beruht die Gewaltopferentschädigung nach dem OEG darauf, dass den Staat eine besondere Verantwortung für Personen trifft, die durch eine vorsätzliche Straftat geschädigt werden.

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Der Senat hat den insoweit gebotenen engen Zusammenhang (vgl dazu neuerdings Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 8/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, und - B 9 VG 1/02 R -) bejaht, wenn das Sekundäropfer am Tatort unmittelbar Zeuge der Tat gewesen ist, als der seelische Schock eintrat, und es zudem aus Gründen einer sachgerechten Fassung des Schutzbereichs des OEG als erforderlich angesehen, die Unmittelbarkeit jedenfalls bei nahen Angehörigen auch dann anzunehmen, wenn eine solche Person die Nachricht von der vorsätzlichen Tötung des Primäropfers erhält und dadurch einen Schock erleidet, ohne dass eine Tatzeugenschaft vorliegt.

    Vielmehr wird diese ggf durch die enge persönliche Beziehung zwischen Primär- und Sekundäropfer begründet (zur personalen Nähe bei getrennt lebenden Eheleuten vgl Senatsurteil vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 1/02 R - mwN).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Eine solche Zielstellung ist angesichts des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums nicht willkürlich (BVerfGE 87, 234, 262 ff mwN).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Dementsprechend verbietet sich auch unter dem Gesichtspunkt einer Kompensation entsprechender Schwächen im ausländischen oder zwischenstaatlichen Recht eine "lückenfüllende" Rechtsauslegung iS einer Erstreckung der deutschen Gewaltopferentschädigung auf Schockschäden, die infolge von Auslandstaten eingetreten sind (zur Rechtsfortbildung vgl Senatsurteil vom 16. April 2002, BSGE 89, 199, 202 ff = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 95 ff).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage -

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Ob das Opfer einer Gewalttat durch den Angriff "unmittelbar" geschädigt worden ist, beurteilt sich je nach den Umständen des Einzelfalls wertend anhand des Schutzzwecks des Gesetzes (vgl zur Abgrenzung der unmittelbaren feindlichen Ausrichtung: Senatsurteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 VG 3/02 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, mwN).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 8/01 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - schädigender Vorgang - Primäropfer -

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Der Senat hat den insoweit gebotenen engen Zusammenhang (vgl dazu neuerdings Senatsurteile vom 12. Juni 2003 - B 9 VG 8/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, und - B 9 VG 1/02 R -) bejaht, wenn das Sekundäropfer am Tatort unmittelbar Zeuge der Tat gewesen ist, als der seelische Schock eintrat, und es zudem aus Gründen einer sachgerechten Fassung des Schutzbereichs des OEG als erforderlich angesehen, die Unmittelbarkeit jedenfalls bei nahen Angehörigen auch dann anzunehmen, wenn eine solche Person die Nachricht von der vorsätzlichen Tötung des Primäropfers erhält und dadurch einen Schock erleidet, ohne dass eine Tatzeugenschaft vorliegt.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - L 6 VG 3894/98

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei tätlichem Angriff außerhalb des

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Dafür stützt sie sich im Wesentlichen auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 27. September 2001 - L 6 VG 3894/98 -.
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Gemessen an diesen Kriterien käme eine Entschädigung der Klägerin nach dem OEG nur in Betracht, wenn sie infolge der Nachricht über die Tötung ihrer Tochter, also einer besonders nahen Angehörigen, einen Schockschaden erlitten hätte, wozu das LSG allerdings - von seinem Standpunkt auch zu Recht - keine Feststellungen getroffen hat (vgl dazu auch Senatsurteil vom 8. August 2001, BSGE 88, 240, 245 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 20 S 88).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 4/94

    Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung - Prüfungspflicht bei Versorgungsanträgen

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Demgemäß hat ein im Ausland stationierter deutscher Soldat, dessen Ehefrau außerhalb des dortigen NATO-Stützpunktes einer Gewalttat zum Opfer fiel, für sich und seine Kinder keinen Hinterbliebenenrentenanspruch (Senatsurteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 4/94 - USK 9663).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    Auszug aus BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R
    Allenfalls kann durch das Erfordernis der Gegenseitigkeit (vgl § 1 Abs. 4 Nr. 3 OEG) Einfluss genommen werden, Deutschen bei Schädigungen durch Gewalttaten im Ausland einen Versorgungsschutz wie im Inland zu verschaffen (vgl Senatsurteil vom 6. März 1996, SozR 3-3800 § 10 Nr. 1 S 4 ff).
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